{"id":1663,"date":"2016-05-25T17:38:24","date_gmt":"2016-05-25T15:38:24","guid":{"rendered":"http:\/\/dizign-projekte.at\/?p=1663"},"modified":"2016-05-25T17:38:24","modified_gmt":"2016-05-25T15:38:24","slug":"strategien-zur-behandlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oegpb.at\/?p=1663","title":{"rendered":"Strategien zur Behandlung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Behandlung von  zurechnungsunf\u00e4higen psychisch kranken Straft\u00e4tern in der forensischen  Psychiatrie ist prim\u00e4r ausgerichtet auf den Abbau der krankheitsspezifischen  Gef\u00e4hrlichkeit, die sich in einer schweren Straftat manifestiert hat. Es wurden  daher in den letzten 20 Jahren psychopharmakologische sowie psychound kriminaltherapeutische  Behandlungsstrategien entwickelt, die auf Basis pr\u00e4ziser Risiko- und  Ressourcenanalysen zu kriminellen R\u00fcckfallsraten f\u00fchren, die deutlich unter  denen von Haftinsassen liegen.  <\/strong><\/p>\n<p>  In  den letzten zwanzig Jahren entstand mit der forensischen Behandlungspsychiatrie  ein den klinischen Psychiatern weitgehend unbekannter, inzwischen bereits sehr  umfangreicher Bereich, der sich in vielerlei Hinsicht von der klinischen  Psychiatrie unterscheidet. Wie bereits der Name verdeutlicht, besteht eine enge  Beziehung mit der Justiz, die den Behandlungsauftrag erteilt und das  Behandlungsergebnis kontrolliert. Behandlungsziele sind wohl auch die  Lebensqualit\u00e4t des Patienten, Symptomfreiheit, Arbeits- oder  Beziehungsf\u00e4higkeit, vor allem aber der Abbau der sich im Einweisungsdelikt  manifestierenden krankheitsspezifischen Gef\u00e4hrlichkeit und die soziale Rehabilitation  in die Gesellschaft unter Beachtung strenger Sicherheitsauflagen. <\/p>\n<p>Da sich  Straft\u00e4ter in der forensischen Psychiatrie von Patienten der klinischen  Psychiatrie in bestimmten, aber entscheidenden Parametern unterscheiden, wurden  in den letzten zwanzig Jahren sowohl in der Psychopharmakologie als auch in der  Psychotherapie neue oder zumindest modifizierte Ans\u00e4tze entwickelt, die im  Folgenden f\u00fcr die schuldunf\u00e4higen Straft\u00e4ter, die gem\u00e4\u00df \u00a721 Abs. 1 StGB im  Ma\u00dfnahmenvollzug untergebracht sind (Foregger et al., 1998), vorgestellt  werden.<\/p>\n<p> <strong>Rechtliche Grundlagen <\/strong><\/p>\n<p>  Die  Definition der Zurechnungsunf\u00e4higkeit erfolgt im \u00f6sterreichischen Strafrecht  durch den \u00a711 StGB: &bdquo;Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen  einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsst\u00f6rung oder  wegen einer anderen schweren, einem dieser Zust\u00e4nde gleichwertigen seelischen  St\u00f6rung unf\u00e4hig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser  Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.&ldquo; Bei leichteren Delikten, die  mit einem Strafma\u00df von unter einem Jahr bedroht sind, erfolgt die Exkulpation  ohne weitere Ma\u00dfnahmen oder Auflagen. <\/p>\n<p>Bei schwereren Delikten und einer  ung\u00fcnstigen Kriminalprognose kommt der \u00a721 Abs. 1 StGB zur Anwendung: &bdquo;Begeht  jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr \u00fcbersteigenden Freiheitsstrafe bedroht  ist, und kann nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluss  eines die Zurechnungsf\u00e4higkeit ausschlie\u00dfenden Zustandes (\u00a711) begangen hat,  der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von h\u00f6herem Grad beruht, so  hat ihn das Gericht in eine Anstalt f\u00fcr geistig abnorme Rechtsbrecher  einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der  Tat zu bef\u00fcrchten ist, dass er sonst unter dem Einfluss seiner geistigen oder seelischen  Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen  werde.&ldquo; <\/p>\n<p>In den Erl\u00e4uterungen zum \u00a721 Abs. 1 StGB wird eine ung\u00fcnstige Prognose  wie folgt definiert: &bdquo;Es ist mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass  der Rechtsbrecher unter dem Einfluss seiner Abartigkeit zumindest eine  gerichtlich strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen werde. &#8230;  Handlungen ohne schwere Folgen \u2026 erm\u00f6glichen die Unterbringung auch dann nicht,  wenn die Zusammenrechnung der Folgen ein erhebliches Gewicht ergibt. Die  Anstalt f\u00fcr geistig abnorme Rechtsbrecher ist f\u00fcr wirklich gef\u00e4hrliche  Delinquenten gedacht, bei denen andere strafrechtliche Ma\u00dfnahmen nicht in  Betracht kommen.&ldquo; Im Gegensatz zu Gef\u00e4ngnisstrafen gibt es f\u00fcr die  Ma\u00dfnahmenunterbringung kein festgelegtes Zeitma\u00df. Entscheidend ist der Abbau  der krankheitsspezifischen Gef\u00e4hrlichkeit, die zur Einweisung gef\u00fchrt hat. <\/p>\n<p>F\u00fcr  den Untergebrachten bedeutet das, dass er bei gutem Ansprechen auf die  Behandlung im Vergleich zu Haftinsassen deutlich fr\u00fcher entlassen wird, bei  schlechtem Ansprechen auch bei relativ leichten Delikten unter Umst\u00e4nden l\u00e4nger  untergebracht ist. F\u00fcr die Ma\u00dfnahmenvollzugsanstalten liegt daher der  Schwerpunkt der Behandlung auf der Therapie von Symptomen und Verhaltensweisen,  die mit Delinquenz assoziiert sind. Einmal im Jahr muss die Institution schriftlich  dem zust\u00e4ndigen Vollzugsgericht \u00fcber den Behandlungsfortschritt Bericht  erstatten.<\/p>\n<p> <strong>Statistik und Entwicklung <\/strong><\/p>\n<p>  Pr\u00e4valenz,  Diagnosen und Delikte der \u00f6sterreichischen Ma\u00dfnahmenpatienten (\u00a721\/1 StGB): Am  1. J\u00e4nner 2015 befanden sich 375 schuldunf\u00e4hige Patienten im Ma\u00dfnahmenvollzug. Nach  der Stichtagserhebung 2009 betrug der Frauenanteil acht Prozent (Stompe &amp;  Schanda, 2010). Die meisten Untergebrachten werden in den Justizanstalten  G\u00f6llersdorf und Asten behandelt, etwa 120 befinden sich an geschlossenen  Abteilungen psychiatrischer Krankenh\u00e4user. Seit Mitte der 1990er Jahre war in  \u00d6sterreich, \u00e4hnlich wie in den meisten anderen europ\u00e4ischen Staaten, ein deutlicher  Anstieg der Pr\u00e4valenz zurechnungsunf\u00e4higer Ma\u00dfnahmepatienten zu verzeichnen  (Abbildung 1). <\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Quelle: Statistik Austria: Gerichtliche Kriminalstatistik\" src=\"https:\/\/medonline.at\/wp-content\/uploads\/Abb1.jpg\" alt=\"Quelle: Statistik Austria: Gerichtliche Kriminalstatistik\" width=\"600\" height=\"452\" class=\"alignnone size-full img-border wp-image-177410\" \/><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese dramatische Entwicklung liegen in einem  Zusammenwirken verschiedenster Faktoren wie Ver\u00e4nderungen im Anzeigeverhalten  der Polizei, eine Bereitschaft der Gerichte, auch schuldunf\u00e4hige Straft\u00e4ter mit  leichteren Delikten wie versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt oder  gef\u00e4hrliche Drohungen einzuweisen, aber auch psychiatrieimmanente Faktoren wie  dem Bettenabbau, Verk\u00fcrzung der station\u00e4ren Aufenthalte oder \u00c4nderungen im  Umgang mit Risikopatienten (Schanda et al., 2009). In den letzten Jahren  zeichnet sich eine gewisse Trendwende ab, f\u00fcr die vermutlich zwei Faktoren  verantwortlich sind. Da ein gro\u00dfer Bedarf f\u00fcr soziale Empfangsr\u00e4ume (s.u.)  besteht, in denen die Ma\u00dfnahmenpatienten nach der bedingten Entlassung in einem  strukturierten  Rahmen leben k\u00f6nnen,  wurden vermehrt durch NGOs bzw. durch Privatinitiativen Wohnheime er\u00f6ffnet, was  eine raschere sozialpsychiatrische Rehabilitation der Untergebrachten  gestattet. <\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Quelle: Stichtagserhebung 2009\" src=\"https:\/\/medonline.at\/wp-content\/uploads\/Abb2.jpg\" alt=\"Quelle: Stichtagserhebung 2009\" width=\"600\" height=\"427\" class=\"alignnone size-full img-border wp-image-177411\" \/><\/p>\n<p>Daneben wurde vor allem bei leichteren Delikten das seit 2002  bestehende Rechtsinstrument der bedingten Einweisung in den Ma\u00dfnahmenvollzug verst\u00e4rkt  in Anspruch genommen. Die Mehrheit der Patienten (70,6 Prozent) leidet unter  Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, 10,4 Prozent zeigen eine  Intelligenzminderung, sechs Prozent eine hirnorganische St\u00f6rung und acht  Prozent eine prim\u00e4re Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung (Abbildung 2). Auff\u00e4llig und  typisch f\u00fcr diese Population ist eine hohe Rate an komorbiden St\u00f6rungen  (Putkonen et al., 2004; R\u00e4s\u00e4nen et al., 1998): 25 Prozent der Patienten zeigen  eine komorbide Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung, 75 Prozent einen sch\u00e4dlichen Gebrauch  bzw. eine Abh\u00e4ngigkeit von Alkohol oder von illegalen Rauchmitteln (Stompe,  2009). <\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Quelle: Stichtagserhebung 2009\" src=\"https:\/\/medonline.at\/wp-content\/uploads\/Abb3.jpg\" alt=\"Quelle: Stichtagserhebung 2009\" width=\"600\" height=\"454\" class=\"alignnone size-full img-border wp-image-177412\" \/><\/p>\n<p>Die Mehrzahl der Patienten befindet sich wegen Delikten gegen Leib und Leben  im Ma\u00dfnahmenvollzug (Abbildung 3). Am h\u00e4ufigsten sind schwere  K\u00f6rperverletzungen, gefolgt von T\u00f6tungsdelikten und leichteren Delikten wie  N\u00f6tigung und gef\u00e4hrliche Drohung (Stompe &amp; Schanda, 2010).<\/p>\n<p> <strong>Pr\u00e4diktoren f\u00fcr gewaltt\u00e4tiges  Verhalten <\/strong><\/p>\n<p>  Zahlreiche  Untersuchungen der letzten 30 Jahre vermitteln inzwischen ein gutes Bild,  welche krankheitsspezifischen und allgemein kriminogenen Faktoren f\u00fcr die  Delinquenz psychisch kranker Menschen verantwortlich sind. Bei Straft\u00e4tern, die  unter einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leiden, sind das ein  starrer, dysphorer, gespannter Affekt, ein systematisierter Verfolgungswahn mit  identifiziertem Verfolger, wahnhafte Personenverkennungen, ein  fortgeschrittener Abbau der h\u00f6heren Gef\u00fchle bei Erhalt der Zustandsgef\u00fchle,  Beeinflussungserlebnisse, katatone Erregungsdurchbr\u00fcche, schlecht ausgebildete  Exekutivfunktionen, Defizite in der Theory of Mind sowie eine Krankheits- und  Behandlungsuneinsichtigkeit (Stompe &amp; Schanda, 2012). <\/p>\n<p>Bei straff\u00e4lligen  Personen mit Intelligenzminderung oder mit hirnorganischen Psychosyndromen  finden sich h\u00e4ufig ein starrer, dysphorer, gespannter Affekt, eine schlechte Impulskontrolle,  ein mangelhafter Aufbau oder fortgeschrittener Abbau der h\u00f6heren Gef\u00fchle bei  Erhalt der Zustandsgef\u00fchle, eine Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung, oppositionelles Verhalten  und, \u00e4hnlich wie bei schizophrenen Patienten, eine Krankheits- und  Behandlungsuneinsichtigkeit. Straft\u00e4ter mit einer Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung zeigen  ein vergleichbares Bild, ebenfalls mit starrem, misstrauischem Affekt, mangelnder  Impulskontrolle, mangelhaftem Aufbau h\u00f6herer Gef\u00fchle, einer hohen  Anspruchshaltung mit oppositionellem Verhalten sowie Problem- und  Behandlungsuneinsichtigkeit. <\/p>\n<p>Als allgemeine delinquenzf\u00f6rdernde Faktoren gelten  komorbide (antisoziale oder psychopathische) Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rungen und  Substanzmissbrauch (vor allem Alkohol- und multipler Substanzmissbrauch),  Intelligenzdefizite, Hospitalismus, dysfunktionale Copingstrategien, fehlende  soziale Kompetenzen, Empathiem\u00e4ngel sowie negative Wertehaltungen wie gewaltlegitimierende  M\u00e4nnlichkeitsnormen. Allgemeine soziale Risikofaktoren sowohl bei gesunden als  auch bei psychisch kranken Menschen sind die Herkunft aus \u00f6konomisch  benachteiligten gesellschaftlichen Milieus, aus zerbrochenen, desolaten  Familien, vernachl\u00e4ssigende oder gewaltt\u00e4tige Eltern, l\u00e4nger dauernde Heimaufenthalte  in Kindheit und Jugend sowie negative Einfl\u00fcsse von Peer Groups.<\/p>\n<p> <strong>Prozess der Risiko- und  Ressourcenerfassung <\/strong><\/p>\n<p>  Die  Behandlung in der forensischen Psychiatrie ist auf den Abbau der gewaltf\u00f6rdernden  Faktoren und der St\u00e4rkung positiver Ressourcen ausgerichtet. Die zentralen, vom  Gesetzgeber dabei vorgegebenen Richtlinien sind die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung  durch eine delinquenzbezogene R\u00fcckfallsprophylaxe und die soziale  Rehabilitation der Untergebrachten. Erst in zweiter Linie geht es um Ziele, die  in der klinischen Psychiatrie und in den psychotherapeutischen Schulen im  Vordergrund stehen, wie Symptomfreiheit, Arbeits- und Beziehungsf\u00e4higkeit oder  Lebensqualit\u00e4t. Am Behandlungsbeginn steht dementsprechend die Erstellung eines  Risiko- und Ressourcenprofils. <\/p>\n<p>Als Grundregel der modernen Risikokalkulation  gilt die interdisziplin\u00e4re Erarbeitung der relevanten Faktoren durch die  psychiatrischen, psychologischen, psycho- und ergotherapeutischen, die  sozialarbeiterischen und Pflegedienste. Ausgangspunkt ist die delikt- und  krankheitsspezifische Basisr\u00fcckfallsrate, d.h. die Wahrscheinlichkeit,  mit der eine Personengruppe, die ein  bestimmtes Delikt begangen hat, ein neuerliches Delikt setzen wird (Nedopil, 2005).  Zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass leichte Delikte wie etwa gef\u00e4hrliche  Drohungen mit einer deutlich h\u00f6heren Wiederbegehungsrate verbunden sind als schwere  Verbrechen wie Mord. <\/p>\n<p>Um das Risiko besser zu individualisieren, werden  wissenschaftlich entwickelte und erprobte Prognoseinstrumente eingesetzt, die  die Gef\u00e4hrlichkeit genauer erfassen (Rettenberger &amp; von Franqu\u00e9, 2013).  Prognoseinstrumente zur Erfassung des Risikos f\u00fcr neuerlicher Gewaltdelikte sind  etwa der VRAG (Violence Risk Appraisal Guide), der HCR-20  (Historical-Clinical-Risk Management-20 Violence Risk Assessment Scheme), die  ILRV (integrierte Liste der Risikovariablen) oder die Dittmann-Liste sowie Prognoseinstrumente,  die speziell f\u00fcr Sexualdelikte entwickelt wurden, wie der SORAG (Sex Offender  Risk Appraisal Guide), der Static-99, der Stable-2007 oder der SVR- 20 (Sexual  Violence Risk-20). <\/p>\n<p>Eine weitere Individualisierung des Ressourcen- und  Risikoprofils erfolgt durch die systematische Erfassung und Integration aller  verf\u00fcgbarer Daten (Krankengeschichten, Gutachten, Gerichtsakten, Au\u00dfenanamnesen,  psychopathologische und deliktorientierte Explorationen, psychologische  Testbefunde, somatische Befunde). Aus diesen gesammelten Informationen wird  eine Kriminalhypothese entwickelt, die die ersten Behandlungsrichtlinien  vorgibt.<\/p>\n<p> <strong>Behandlung im Ma\u00dfnahmenvollzug <\/strong><\/p>\n<p>  Die  eigentliche Behandlung in der forensischen Psychiatrie st\u00fctzt sich wie in der  klinischen Psychiatrie auf die drei S\u00e4ulen Psychopharmakologie, Psychotherapie  und psychosoziale Rehabilitation, die jedoch den prim\u00e4ren Behandlungszielen entsprechend  unterschiedliche Schwerpunkte und Gewichtungen aufweisen. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen  aufgrund eingeschr\u00e4nkter personeller Ressourcen nicht in allen forensischen  Behandlungseinrichtungen alle Trainingsgruppen angeboten werden. Sinnvoll ist eine  abgestufte Vorgangsweise mit Konzentration der therapeutischen Ressourcen in  den beiden gro\u00dfen Justizanstalten G\u00f6llersdorf und Asten, w\u00e4hrend die kleineren  geschlossenen Abteilungen nach Abschluss der intensiven therapeutischen Phase  die weitere regionale psychosoziale Rehabilitation \u00fcbernehmen sollten.<\/p>\n<p><strong>sychopharmakologische  Behandlung <\/strong><\/p>\n<p>  Die  medikament\u00f6se Behandlung im Ma\u00dfnahmenvollzug folgt selbstverst\u00e4ndlich den  internationalen Standards und Richtlinien. Es finden sich allerdings einige  wesentliche Schwerpunktsetzungen, die in der klinischen Psychiatrie weniger  Geltung beanspruchen (Stompe &amp; Schanda, 2011). Eine zentrale Stellung hat  die Absicherung der medikament\u00f6sen Adh\u00e4renz auch f\u00fcr die Zeit nach der  bedingten Entlassung aus dem Ma\u00dfnahmenvollzug. Psychisch kranke Straft\u00e4ter  waren h\u00e4ufig im Vorfeld der Tat behandlungsuneinsichtig, die verordnete  Medikation wurde zumeist nach kurzer Zeit wieder weggelassen und durch Alkohol  und\/oder Drogen &bdquo;ersetzt&ldquo;. <\/p>\n<p>Das Weisungsrecht bietet die M\u00f6glichkeit, eine  bestimmte Medikation per Entlassungsurteil &bdquo;festschreiben&ldquo; zu lassen. Das macht  allerdings nur Sinn, wenn die Medikamenteneinnahme einfach und kosteng\u00fcnstig  durch die weiter betreuenden ambulanten forensischen Einrichtungen zu kontrollieren  ist. Bei schizophrenen Erkrankungen haben daher intramuskul\u00e4r als Depot  verabreichbare Antipsychotika eine gro\u00dfe Bedeutung. Die M\u00f6glichkeiten des  Patienten, die Medikamentenwirkung zu manipulieren, beschr\u00e4nken sich hier auf  verst\u00e4rkten Nikotin- und Kaffeekonsum. Bei der oralen Medikation empfiehlt sich  die Verordnung von Pr\u00e4paraten, die eine einfache und kosteng\u00fcnstige Spiegelbestimmung  erlauben. Um Manipulationen zu verhindern, sind unregelm\u00e4\u00dfige, nicht  vorangek\u00fcndigte Blutabnahmen zu empfehlen, die allerdings im ambulanten Bereich  aus logistischen Gr\u00fcnden oft nur schwer organisierbar sind. <\/p>\n<p>Vorsicht ist bei  der Verordnung von Benzodiazepinen geboten, da viele der Untergebrachten anamnestisch  einen Substanzmissbrauch betreiben. Ein besonders sensibler Bereich ist die  medikament\u00f6se Behandlung von Sexualstraft\u00e4tern, die h\u00e4ufig im Off-level-Use  erfolgt. Sie folgt dem international gebr\u00e4uchlichen Algorithmus einer  hierarchischen Stufenfolge auf Basis des individuellen Ansprechens und des  drohenden Risikos (Stompe, 2007).<\/p>\n<p> <strong>Psychotherapie und  Kriminaltherapie <\/strong><\/p>\n<p>  Das  empirische Wissen \u00fcber kriminogene T\u00e4termerkmale bestimmt, was behandelt wird  und das empirische Wissen \u00fcber die Methoden, auf welche Rechtsbrecher  ansprechen, wie behandelt wird. Zuk\u00fcnftige Delinquenz-verhindernde Interventionen  m\u00fcssen bei psychisch kranken Rechtsbrechern folgende Kriterien erf\u00fcllen: Sie  sollen assertiv, intensiv, hoch strukturiert, multimodal und umfassend sein und  \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume zur Anwendung kommen. Die Teilnahme an den  Therapieprogrammen ist verpflichtend, Voraussetzung ist, dass die Therapeuten  die Autorit\u00e4t \u00fcber die Behandlung behalten (&bdquo;firm but fair&ldquo;) und damit ihr  Doppelmandat (Behandlung seelischer St\u00f6rungen, Kriminalpr\u00e4vention) akzeptieren.  <\/p>\n<p>Erfolgreiche Programme sind multimodal, kognitiv-behavioral, benutzen Techniken  des sozialen Lernens und verwenden Methoden, die dem Lernstil der Patienten  entsprechen. Sie zielen auf Merkmale, die nach dem empirischen Kenntnisstand  kriminogen sind. Als wirksam erweisen sich Gruppentherapien mit Modellernen,  Rollenspielen, abgestufter Erprobung des Gelernten, Verst\u00e4rkung, konkreten Hilfestellungen  wie der Bereitstellung von Ressourcen sowie kognitiver Umstrukturierung. Im  Vorfeld wichtig ist dabei der Aufbau einer Ver\u00e4nderungsmotivation. Im ersten  Schritt gilt es dabei zu verdeutlichen, dass auch der Betroffenen selbst Opfer  seiner delinquenten Handlungen ist, da ihm dadurch ein Leben in Freiheit verwehrt  ist. <\/p>\n<p><strong>Therapiemodule:<\/strong> Bestimmte Gruppen wie die  Basisgruppe, die Psychoedukation, Alkohol- und Drogentherapiegruppen werden  laufend angeboten, andere wie Integrierte Psychologische Therapieprogramm f\u00fcr  schizophrene Patienten (IPT) oder neuropsychologische Therapiegruppen finden  fakultativ statt. In der forensischen Psychiatrie wurden dar\u00fcber hinaus  kriminaltherapeutische Konzepte entwickelt, die speziell auf die \u00c4nderung bzw.  Beherrschung delinquenter Verhaltensweisen abzielen.  Innerhalb der ersten sechs Monate muss jeder Patient, der  neu in die Anstalt eingewiesen wurde, eine sogenannte Basisgruppe absolvieren.  Inhalt und Zielsetzung ist die Vermittlung allgemeiner Informationen \u00fcber den Ma\u00dfnahmenvollzug  nach \u00a721 Abs 1 StGB. <\/p>\n<p>Die Inhalte sind in Modulen zusammengefasst und umfassen  folgende Themenbereiche: Ma\u00dfnahme, Gef\u00e4hrlichkeit, Therapie, Eigenverantwortung,  Verhaltensanalyse sowie allgemeine Informationen \u00fcber personelle  Aufgabenverteilung in der Anstalt. Die Gruppe findet einmal w\u00f6chentlich statt  und umfasst zw\u00f6lf Einheiten. Neben der Informationsvermittelung dient die  Basisgruppe zum Screening der Gruppenf\u00e4higkeit des Patienten. Nach der  Absolvierung der Basisgruppe erfolgt die Zuteilung zu den einzelnen  Trainingsgruppen (Tabelle). Da die meisten der Ma\u00dfnahmepatienten ausgepr\u00e4gte  Defizite im Bereich der Krankheits- und Behandlungseinsicht aufweisen, werden  laufend psychoedukative Gruppen angeboten. <\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Gruppen\" src=\"https:\/\/medonline.at\/wp-content\/uploads\/Gruppen.jpg\" alt=\"Gruppen\" width=\"600\" height=\"580\" class=\"alignnone size-full img-border wp-image-177413\" \/><\/p>\n<p>Zielgruppe sind Personen mit einer Grunderkrankung  aus dem schizophrenen Formenkreis (Wienberg et al., 2013). Es erfolgt eine  Aufkl\u00e4rung \u00fcber und Auseinandersetzung mit der Erkrankung, um die medikament\u00f6se  Compliance zu verbessern und dadurch die Rezidivrate zu verringern. Hier werden  Krankheitskonzepte und Bew\u00e4ltigungsstrategien vermittelt. Die Gruppe findet  einmal w\u00f6chentlich statt, jede Einheit dauert eine Stunde. Da viele Patienten  einen komorbiden Substanzmissbrauch betreiben, werden ebenfalls laufend  Alkohol- und Drogentherapiegruppen angeboten, die einmal w\u00f6chentlich (60  Minuten) stattfinden. Hier geht es um die allgemeine Bearbeitung der  Suchtproblematik sowie um das Erkennen der Zusammenh\u00e4nge zwischen Sucht und  Deliktbegehung. <\/p>\n<p>Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten, laufend abgehaltenen Gruppen  finden die folgenden einmal j\u00e4hrlich statt. Hier werden krankheitsspezifische  oder allgemeine Defizite behandelt. Etwa 70 Prozent der Patienten leiden unter  einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis (Abbildung 2) mit  Einschr\u00e4nkungen im sozialen und kognitiven Bereich. Diese Defizite erh\u00f6hen die  Wahrscheinlichkeit f\u00fcr gewaltt\u00e4tige Verhaltensweisen. Als wertvolles  Therapiemodul hat sich hier das Integrierte Psychologische Therapieprogramm f\u00fcr  schizophrene Patienten (IPT) erwiesen (Roder et al., 2008). Es besteht aus f\u00fcnf  Unterprogrammen, welche auf schizophrenietypische attentionale\/perzeptive und  kognitive St\u00f6rungen abzielen, sowie Einschr\u00e4nkungen im gesamten Sozialverhalten  kompensiert. <\/p>\n<p>Die Unterprogramme umfassen die Themenbereiche kognitive  Differenzierung, soziale Wahrnehmung, verbale Kommunikation, soziale  Fertigkeiten und interpersonales Probleml\u00f6sen. Die Gruppe findet zweimal  w\u00f6chentlich statt, jede Therapiesitzung dauert 30 bis 45 Minuten. Eine \u00e4hnliche  Zielrichtung hat das metakognitive Training f\u00fcr schizophrene Patienten, das in  derselben Frequenz wie das IPT stattfindet (Moritz et al., 2010). Hier sollen  Denkverzerrungen bewusst gemacht, eingefahrene Probleml\u00f6sestile kritisch  reflektiert werden. Das Programm ist in acht Modulen aufgebaut mit den  Themenbereichen Zuschreibungsstil, Objekterkennung \u2013 voreiliges Schlussfolgern,  Korrigierbarkeit (Beharrungstendenz), Theory of Mind 1. und 2. Ordnung,  Ged\u00e4chtnis, Bildinterpretation und Selbstwert (depressive Denkschemata). <\/p>\n<p>W\u00e4hrend  in diesen beiden Gruppen vorwiegend krankheitsbedingte kognitive und soziale  Defizite behandelt werden, ist die emotionsfokussierte Therapiegruppe f\u00fcr schizophrene  Patienten vorgesehen, welche starke emotionale Verarbeitungsdefizite aufweisen  (Wolf, 2012). Die Schw\u00e4chen dieser Patienten liegen vor allem in den Bereichen Affekterkennung,  sozialer Wahrnehmung sowie Sequenzierung und Zuordnung sozialer Informationen.  Ziel ist das Training der emotionalen Informationsverarbeitungsprozesse mit den  Telbereichen &bdquo;Emotional perception&ldquo; (emotionale Selbst- und Fremdwahrnehmung  sowie emotionale Perspektiven\u00fcbernahme), &bdquo;Emotional understanding&ldquo; (Verstehen  emotional aufgeladener sozialer Situationen) und &bdquo;Emotional management&ldquo;  (Stimmungsregulation). <\/p>\n<p>F\u00fcr hirnorganische Patienten mit deutlichen kognitiven Funktionsst\u00f6rungen  wird das Neurotraining angeboten (Schweizer, 2012). Im Zentrum steht hier die  Erhaltung noch funktionst\u00fcchtiger kognitiver (Teil-)Bereiche bzw. die  Verbesserung des Hirnleistungsniveaus. Speziell trainiert werden die Bereiche  Orientierung, Raumsinn, Lernen und Ged\u00e4chtnis, Sprache, Rechenf\u00e4higkeit,  Denken, Planen und Handeln sowie Aufmerksamkeit und Konzentration. Diagnoseunspezifisch  finden sich bei Straft\u00e4tern mit Gewaltdelikten h\u00e4ufig St\u00f6rungen der  Exekutivfunktionen. <\/p>\n<p>Zu den exekutiven Funktionen z\u00e4hlen unter anderem das  Setzen von Zielen, die strategische Handlungsplanung zur Erreichung dieser  Ziele, das Einkalkulieren von Hindernissen auf dem Weg dahin, die Entscheidung  f\u00fcr Priorit\u00e4ten,  die Impulskontrolle und emotionale Selbstbeherrschung, die bewusste  Aufmerksamkeitssteuerung, das zielgerichtete Initiieren, Koordinieren und  Sequenzieren von Handlungen sowie deren motorische Umsetzung und Evaluierung (M\u00fcller,  2013). Die Therapiegruppe zur Verbesserung der Exekutivfunktionen gilt nicht  nur diesen Fertigkeiten, sondern auch dem Training des Arbeitsged\u00e4chtnisses, der  kognitiven Flexibilit\u00e4t sowie der Planungsf\u00e4higkeit. Bei vielen schuldunf\u00e4higen  Straft\u00e4tern finden sich deutliche Defizite in der sozialen Kompetenz, die in  darauf ausgerichteten Trainingsgruppen behandelt werden (Hirsch &amp;  Pfingsten, 2015). <\/p>\n<p>Ziel der soziale Kompetenzgruppe ist dabei die Vermittlung  sozialer Fertigkeiten, sozial-kommunikativer Kompetenzen bzw. prinzipiell des  Erlernens, bzw. der Verbesserung grundlegender Fertigkeiten im Umgang mit  anderen Menschen. Dabei gilt es zu lernen, die eigenen Rechte ad\u00e4quat  durchzusetzen, Beziehungen zu gestalten, um Sympathie zu werben und, wenn es  erforderlich ist, die eigene psychische Beeintr\u00e4chtigung zu thematisieren. Eine  Besonderheit in der Behandlung psychisch kranker Straft\u00e4ter sind die  Kriminaltherapien (Tabelle). Sie werden vor allem bei Patienten eingesetzt, die  bereits vor dem Einweisungsdelikt immer wieder Gewalttaten begangen haben, wo  also eine Gewaltbereitschaft besteht, die nicht allein auf die psychische  Erkrankung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. <\/p>\n<p>Umwelteinfl\u00fcsse f\u00fchrten zu einem kriminellen  Lebensstil und zu dementsprechenden Probleml\u00f6sungsstrategien. Die Grundlage f\u00fcr  einen Therapieerfolg ist die Einsicht, dass der Untergebrachte nicht nur dem  Opfer, sondern auch sich selbst Schaden zuf\u00fcgt und der bisherige, zumeist wenig  reflektierte Lebensentwurf in eine Sackgasse gef\u00fchrt hat. Ist dieser Schritt  vollzogen, wird in der Gruppe analysiert, welche Bedingungsfaktoren immer  wieder zu Gewalttaten gef\u00fchrt haben. Individuelle Risikoprofile werden  erarbeitet, die Ereignisabl\u00e4ufe, die mit einem Delikt endeten, werden  analysiert. <\/p>\n<p>Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Erarbeitung von  Handlungsalternativen auf Basis des raschen Erfassens prek\u00e4rer Situationen, auf  dem Erlernen von Strategien, zur L\u00f6sung von Konfliktsituation und \u00e4hnlichem  mehr. Ge\u00fcbt wird in Rollenspielen, gefolgt von einer Reflexion in der Gruppe.  Ziel ist letztlich die Relativierung devianter Wertehaltungen und das Verinnerlichen  neuer Verhaltensmuster. F\u00fcr Patienten mit Gewaltdelikten wird die  gewaltfokussierte Therapiegruppe, f\u00fcr Sexualstraft\u00e4ter das Sexual Offender  Treatment Program (SOTP) angeboten (M\u00fcller-Isberner &amp; Gretenkort 2002). <\/p>\n<p><strong>Wiedereingliederung in die  Gesellschaft <\/strong><\/p>\n<p>  Spricht  der Patient auf die Behandlung an und sind keine verbal oder k\u00f6rperlich  aggressiv gef\u00fchrten Auseinandersetzungen mit Personal und Mitpatienten zu  beobachten, so kann mit personalbegleiteten Ausg\u00e4ngen begonnen werden. Hier  werden Fertigkeiten wie der Umgang mit Geld und die F\u00e4higkeit, sich in  komplexen sozialen Situationen zurechtzufinden, ge\u00fcbt bzw. \u00fcberpr\u00fcft. Da die  spezifische Gef\u00e4hrlichkeit immer in Relation zur Situation nach der Entlassung  zu sehen ist, wird in dieser Phase ein sozialer Empfangsraum gesucht, der  ausreichend Halt geben und die Einhaltung der Weisungsauflage gew\u00e4hrleisten soll.  Der soziale Empfangsraum setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. <\/p>\n<p>Die erste  betrifft den zuk\u00fcnftigen Wohnsitz nach der bedingten Entlassung. Die Mehrzahl  der Untergebrachten lebt nach der bedingten Entlassung in Wohnheimen, die  entweder f\u00fcr entlassene Ma\u00dfnahmenpatienten konzipiert wurden oder in Heimen,  die eine Anzahl von Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr diese Patienten zu Verf\u00fcgung stellen.  In beiden F\u00e4llen muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die Medikamenteneinnahme kontrolliert  wird und dass die Entlassenen daran erinnert werden, die Termine in der  forensischen Ambulanz einzuhalten und nicht unabgemeldet den Wohnplatz zu  verlassen. Zentral ist die Kontrolle der Einhaltung der Drogen- und  Alkoholkarenz. <\/p>\n<p>Die psychiatrisch-psychotherapeutische Betreuung erfolgt in den  meisten F\u00e4llen in darauf spezialisierten forensischen Nachbetreuungsambulanzen.  Die Betreiber dieser Einrichtungen sind angehalten, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass  sich ihre Mitarbeiter immer am letzten Stand der forensisch- psychiatrischen  Erkenntnisse befinden. Im Gegensatz zu klinisch-psychiatrischen Ambulanzen ist  eine nachgehende Betreuung f\u00fcr forensisch-psychiatrische Ambulanzen rechtlich  verpflichtend. Wenn ein Patient ausbleibt, muss er telefonisch und brieflich  aufgefordert werden, die Termine einzuhalten. Ist dieses Vorgehen ohne Erfolg,  ist das zust\u00e4ndige Gericht zu verst\u00e4ndigen. Wenn der Patient nicht auf die  Aufforderungen des Gerichts reagiert, erfolgt zumeist ein Widerruf der  bedingten Entlassung. <\/p>\n<p>Als Entlassungsvorbereitung werden sogenannte  Unterbrechungen der Unterbringung in das ausgew\u00e4hlte Wohnheim durchgef\u00fchrt. In dieser  Zeit wird schrittweise erprobt, ob sich dieser soziale Empfangsraum f\u00fcr den  Patienten als geeignet erweist. Wenn es aggressive Vorf\u00e4lle gibt oder wenn sich  der Patient nicht an die Vorgaben h\u00e4lt, k\u00f6nnen die Lockerungen jederzeit  unterbrochen oder abgebrochen werden. Wenn sich die Betreuungsbedingungen als  ausrechend Halt gebend erweisen und es zu keinen Verhaltensauff\u00e4lligkeiten kommt,  erfolgt Entlassungsempfehlung an das zust\u00e4ndige Gericht. Dieses bestellt  \u00fcblicherweise einen externen Sachverst\u00e4ndigen, der ein Prognosegutachten verfasst.  <\/p>\n<p>Wenn sich der Gutachter der Einsch\u00e4tzung der Einrichtung anschlie\u00dft, wird der  Patient vom Gericht mit entsprechenden Weisungsauflagen bedingt entlassen. Auflagen  umfassen im Allgemeinen die Verpflichtung, den Wohnsitz in der vorgesehenen  Betreuungseinrichtung zu nehmen, regelm\u00e4\u00dfig die forensische  Nachbetreuungsambulanz aufzusuchen, die Medikamente wie vorgeschrieben einzunehmen  und einer \u00dcberpr\u00fcfung der Medikamenteneinnahme sowie der Alkohol- und  Drogenkarenz durch Laboruntersuchungen zuzustimmen. Diese strukturierte  Vorgangsweise f\u00fchrt dazu, dass Patienten, die im Ma\u00dfnahmenvollzug untergebracht  waren, deutlich niedrigere kriminelle R\u00fcckfallsraten zeigen als Haftentlassene.  Funktioniert die Nachbetreuung allerdings nicht, kann sich die Prognose  sukzessive verschlechtern, bis letztlich Basisr\u00fcckfallsraten und historische  Variablen die Wahrscheinlichkeit, ein neuerliches Delikt zu begehen, bestimmen.<\/p>\n<p>\n<em>Literatur  beim Autor  <\/em><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Foto: Privat\" src=\"https:\/\/medonline.at\/wp-content\/uploads\/stompe-1.jpg\" alt=\"Foto: Privat\" width=\"123\" height=\"123\" class=\"alignleft size-full img-border wp-image-177414\" \/><\/p>\n<p><strong><em>Univ.-Prof. Dr. Thomas Stompe <br \/>\n<\/em><\/strong><em>Abteilung  f\u00fcr Sozialpsychiatrie, Universit\u00e4tsklinik f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie, Wien<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten 20 Jahren wurden psychopharmakologische sowie psycho- und kriminaltherapeutische Behandlungsstrategien entwickelt, die auf Basis pr\u00e4ziser Risiko- und Ressourcenanalysen zu kriminellen R\u00fcckfallsraten f\u00fchren, die deutlich unter denen von Haftinsassen liegen. Ein Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Thomas Stompe (CliniCum neuropsy 1\/16) <\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":1664,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[127],"tags":[132,33],"class_list":["post-1663","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-127","tag-forensik","tag-psychiatrie"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1663","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1663"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1663\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1663"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1663"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/oegpb.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1663"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}