{"id":2222,"date":"2017-11-02T18:49:01","date_gmt":"2017-11-02T16:49:01","guid":{"rendered":"http:\/\/dizign-projekte.at\/?p=2222"},"modified":"2017-11-02T18:49:01","modified_gmt":"2017-11-02T16:49:01","slug":"versicherungsleistung-psychiatrische-abteilungen-diskriminiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oegpb.at\/?p=2222","title":{"rendered":"Versicherungsleistung: Psychiatrische Abteilungen diskriminiert?"},"content":{"rendered":"<p><strong>CliniCum neuropsy hat recherchiert, ob \u2013 und  wenn ja in welcher Form \u2013 Patienten mit seelischen Erkrankungen bei  Versicherungsleistungen Nachteile zu erwarten haben. Auf den ersten Blick sind psychiatrische  Diagnosen allen anderen gleichgestellt, doch bei genauerem Hinsehen gibt es  deutliche Unterschiede. (CliniCum neuropsy 3\/17)<\/strong><\/p>\n<p>Tritt bei Ihnen oder nahen Angeh\u00f6rigen vor Antritt einer gebuchten  Reise eine psychische Erkrankung auf, \u00fcbernimmt dann die Versicherung die  anfallenden Stornokosten? &bdquo;Die Versicherungsleistung wird aufgrund eines psychischen  Leidens dann nicht erbracht, wenn dieses nicht von einem Facharzt f\u00fcr  Psychiatrie behandelt wurde, sondern beispielswiese nur ein haus\u00e4rztliches  Attest vorliegt&ldquo;, hei\u00dft es in der Stellungnahme der Europ\u00e4ischen  Reiseversicherung auf Anfrage von CliniCum neuropsy. Generell ausgeschlossen  von Versicherungsleistungen sind Erkrankungen, die in den letzten sechs Monaten  ambulant bzw. neun Monate vor dem geplanten Reisebeginn station\u00e4r behandelt  wurden \u2013 allerdings nur bei Standardprodukten. &bdquo;Diesen Ausschlussgrund kann man  durch den Abschluss eines sogenannten Plusproduktes vermeiden&ldquo;, betont ein  Sprecher der Europ\u00e4ischen Reiseversicherung. Bei der MUKI-Versicherung sind  Reisestornoleistungen bei einzelnen Versicherungsprodukten nur dann  ausgeschlossen, wenn die psychische Erkrankung bereits vor der Reisebuchung  erstmals aufgetreten ist, berichtet deren Pressesprecher Kai-Uwe Garrels, MSc. &bdquo;Ansonsten  werden psychische Erkrankungen bei der Risikopr\u00fcfung vor Vertragsabschluss  nicht anders behandelt als alle anderen Erkrankungen.&ldquo; <\/p>\n<h2>Mut zur Meldung? <\/h2>\n<p>Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim Verein  f\u00fcr Konsumenteninformation (VKI), sieht bei Reise-Stornoversicherungen jedenfalls  keine generelle Benachteiligung psychischer Erkrankungen. &bdquo;Im Fall eine  Ablehnung sollten Betroffene hinterfragen und genau pr\u00fcfen, ob der Grund f\u00fcr die  Ablehnung auch in den Bedingungen zu finden ist.&ldquo; Das gelte ebenso f\u00fcr  Versicherungspakete, die bei Kreditkarten inkludiert sind: In jedem Fall  sollten sich Betroffene bei der Versicherung melden, wenn ein Versicherungsfall  eintritt. Ob sich manche Betroffene erst gar nicht trauen, wegen einer psychischen  Erkrankung den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, l\u00e4sst sich freilich  nicht recherchieren. Dass auch Berufsunf\u00e4higkeitsversicherungen bei  psychologischen\/ psychiatrischen Erkrankungen die versicherte Leistung  erbringen, best\u00e4tigt Elisabeth Rashid, verantwortlich f\u00fcr die  Unternehmenskommunikation bei der Allianz Gruppe. &bdquo;Die  Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung ber\u00fccksichtigt nicht den Ausl\u00f6ser der  Berufsunf\u00e4higkeit (Unfall, Krankheit, Kr\u00e4fteverfall), sondern rein die  Tatsache, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszu\u00fcben und  auch keinen anderen tats\u00e4chlich aus\u00fcbt&ldquo;, teilt Rashid per Mail mit. <\/p>\n<h2>Sonderklasse in der Psychiatrie? <\/h2>\n<p>Einige Unterschiede fallen  allerdings bei sogenannten &bdquo;Zusatz-Krankenversicherungen&ldquo; auf. So findet sich  in den Musterbedingungen f\u00fcr Krankheitskosten- und Taggeldversicherungen des  Versicherungsverbandes \u00d6sterreich (VVO, <a href=\"http:\/\/www.vvo.at\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.vvo.at<\/a>) die Formulierung, dass bei  Entziehungsma\u00dfnahmen kein Versicherungsschutz besteht. Weiters werden  Leistungen in Krankenanstalten bzw. Organisationseinheiten f\u00fcr psychische  Erkrankungen bzw. f\u00fcr psychosomatische Behandlungen oder in Zentren f\u00fcr seelische  Gesundheit nur insoweit erbracht, als der Versicherer diese vor Beginn der  Heilbehandlung &bdquo;in geschriebener Form\/je nach Vereinbarung&ldquo; zugesagt hat. Auch  wenn laut Mag. Dagmar Straif, Pressesprecherin des VVO, diese Musterbedingungen  f\u00fcr die Versicherungsunternehmen keinen verpflichtenden Charakter haben, spiegeln  sie die Realit\u00e4t wider: &bdquo;Nach unseren Erfahrungen sind psychische Erkrankungen  von Versicherungsleistungen nicht generell ausgenommen, sehr wohl gibt es aber  gravierende Nachteile f\u00fcr psychiatrische Abteilungen&ldquo;, betont Prim. Dr. Christa  Rado\u0161, Pr\u00e4sidentin der \u00d6sterreichischen Gesellschaft f\u00fcr Psychiatrie und  Psychotherapie (\u00d6GPP) sowie Vorstand der Abteilung f\u00fcr Psychiatrie und  psychotherapeutische Medizin am LKH Villach. &bdquo;Es ist gelebte Praxis in  \u00d6sterreich, dass die Leistungen von Zusatz-Krankenversicherungen f\u00fcr Patienten  an psychiatrischen Abteilungen nicht mit der gleichen Selbstverst\u00e4ndlichkeit  gew\u00e4hrleistet werden wie etwa an internistischen Abteilungen.&ldquo; <\/p>\n<h2>Depression oder eine andere Hauptdiagnose? <\/h2>\n<p>Werden Patienten mit  Zusatzversicherung und der Diagnose Depression oder Angstst\u00f6rung daher nicht an  einer psychiatrischen Abteilung behandelt, sondern eher wegen einer komorbiden  organischen Erkrankung an einer somatischen Abteilung aufgenommen? Oder steht  eine station\u00e4re diagnostische Abkl\u00e4rung im Vordergrund und nicht die  behandlungsbed\u00fcrftige psychische Erkrankung? &bdquo;Das ist f\u00fcr Patienten mit  psychiatrischen Diagnosen sicher nicht die optimale Vorgangsweise, zumal es an  somatischen Abteilungen an der n\u00f6tigen Expertise und den therapeutischen  Angeboten fehlt&ldquo;, sagt Rado\u0161. F\u00fcr Angstpatienten beispielsweise bedeutet die  Vielzahl an Untersuchungen eine zus\u00e4tzliche Belastung, zudem fehlt es an einer  geschulte Gespr\u00e4chstherapie oder anderen psychotherapeutischen Settings. Eine  rein konsiliarische psychiatrische Betreuung ist zwar m\u00f6glich, aber in den  meisten F\u00e4llen nicht ausreichend. F\u00fcr Rado\u0161 ist es ebenso unverst\u00e4ndlich, dass  Entw\u00f6hnungsbehandlungen von der Zusatzversicherung ausgenommen sind: &bdquo;Warum  sollte ein station\u00e4re Alkoholentzug bzw. die Fortf\u00fchrung der  Entw\u00f6hnungsbehandlung nicht unter Sonderklasse-Bedingungen m\u00f6glich sein, wenn  ein Patient jahrelang seine Versicherungsbeitr\u00e4ge einbezahlt hat? Kaum jemand  wird einem COPD-Patienten die station\u00e4re Behandlung im Sonderklasse-Zimmer  absprechen, selbst wenn er weiterhin schwerer Raucher ist&ldquo;, meint Rado\u0161. <\/p>\n<h2>Schuldvermutungen <\/h2>\n<div id=\"attachment_2224\" style=\"width: 133px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-2224\" title=\"Foto: Barbara Krobath\" src=\"http:\/\/dizign-projekte.at\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Rados.jpg\" alt=\"Rado\u0161: \u201eNach unseren Erfahrungen sind psychische Erkrankungen von Versicherungsleistungen nicht generell ausgenommen, sehr wohl gibt es aber gravierende Nachteile f\u00fcr psychiatrische Abteilungen.\" width=\"123\" height=\"127\" class=\"size-full wp-image-2224\" \/><p id=\"caption-attachment-2224\" class=\"wp-caption-text\">Rado\u0161: \u201eNach unseren Erfahrungen sind psychische Erkrankungen von Versicherungsleistungen nicht generell ausgenommen, sehr wohl gibt es aber gravierende Nachteile f\u00fcr psychiatrische Abteilungen.<\/p><\/div>\n<p>F\u00fcr Rado\u0161 steckt dahinter die noch immer weit  verbreitete gesellschaftliche Haltung, die eine Suchterkrankung als &bdquo;selbst  verschuldetes Laster&ldquo; stigmatisiert. &bdquo;Dabei hat gerade die h\u00e4ufigste Suchtform,  die Alkoholkrankheit, eine sehr gute Prognose, wenn sie fachlich gut gehandhabt  wird. Verleugnen oder falsch verstandene Schuldvermutungen wirken sich dagegen  sicher kontraproduktiv aus, schlie\u00dflich beeinflussen sie auch die Haltung der  Patienten zu ihrer eigenen Erkrankung&ldquo;, sagt Rado\u0161. Dass auch die Behandlung  schwerwiegender psychischer Erkrankungen wie Psychosen, wahnhafte Depressionen oder  die Folgen von Suizidversuchen im Rahmen einer Unterbringung nicht unter die  Versicherungsleistungen fallen, m\u00fcsste laut Rado\u0161 ebenso kritisch hinterfragt  werden: &bdquo;Bei einer Unterbringung w\u00e4ren Sonderklasse-Leistungen sicher eine  Herausforderung nicht nur f\u00fcr die Versicherungen, sondern auch f\u00fcr die  psychiatrischen Abteilungen, die ein Umdenken und oft auch eine andere  Gestaltung des Settings ben\u00f6tigen. <\/p>\n<p>Warum sollte nach der Krisenintervention die  Depressionsbehandlung nicht auch in einem Krankenzimmer mit Hotelqualit\u00e4t  fortgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen?&ldquo; Vermutlich, so Rado\u0161, stecken dahinter  versicherungsmathematische Modelle, die psychische Erkrankungen als nur schwer  kalkulierbar ansehen. &bdquo;Sicher hat unser Fach in dieser Hinsicht noch eine  gewisse Bringschuld zu leisten, und wir m\u00fcssen noch besser und entsprechend  \u00f6ffentlichkeitswirksam erkl\u00e4ren, dass psychische Erkrankungen nicht  geheimnisvoll oder unberechenbar sind&ldquo;, betont die \u00d6GPP-Pr\u00e4sidentin. Dabei d\u00fcrfe  die Behandlungsdauer an station\u00e4ren Abteilungen heute auch kein Argument mehr  daf\u00fcr sein, Sonderklasse-Leistungen abzuschlagen: Die durchschnittliche  Aufenthaltsdauer an der Psychiatrischen Abteilung in Villach betr\u00e4gt derzeit rund  zehn Tage. &bdquo;Ich bin sicher, dass Zusatz-Krankenversicherungen, die  psychiatrische Behandlungen nicht mit Einschr\u00e4nkungen versehen, ein k\u00fcnftiges  Gesch\u00e4ftsmodell f\u00fcr Versicherungen darstellen k\u00f6nnten&ldquo;, res\u00fcmiert Rado\u0161. Nachteile  f\u00fcr die Patienten sind jedenfalls zu erwarten, wenn ihre psychischen  Erkrankungen nicht an psychiatrischen Fachabteilungen behandelt werden. <\/p>\n<p>Von Mag. Christina Lechner<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>CliniCum neuropsy hat recherchiert, ob \u2013 und wenn ja in welcher Form \u2013 Patienten mit seelischen Erkrankungen bei Versicherungsleistungen Nachteile zu erwarten haben. 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